Ihre Unterstützung und Verständnis sind gefragt!
Heizöl, Gas und Strom sind so teuer wie nie. Die Ursachen dafür sind vielfältig, eine weltweit stark gestiegene Nachfrage sowie die politischen Rahmenbedingungen haben großen Einfluss auf die Preisentwicklung. Die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg in der Ukraine haben die Lage nochmals verschärft. Zuletzt hat die russische Gazprom die Belieferung von Deutschland über die Erdgaspipeline Nordstream 1 eingestellt. Für den bevorstehenden Winter 2022/2023 heißt es deutschlandweit: Energie sparen - Erdgas und Strom.
Um den Winter zu bewältigen, wird sich daran auch die Hochschule beteiligen. Ebenso sind die Hochschulmitglieder als Privatpersonen aufgefordert, zum Energiesparen beizutragen. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Festlegungen zur Energieeinsparung und die Maßnahmen, welche von Seiten der Hochschulleitung entschieden worden sind. Außerdem verlinken wir Tipps zum Energiesparen und geben einen Überblick über die von Beschäftigten und Studierenden eingereichten Hinweise/Anregungen sowie deren Umsetzung an der Hochschule.
Haben Sie Hinweise für uns? Dann senden sie eine E-Mail an die Hochschulleitung.
Technische Maßnahmen:
Gemäß § 6 Absatz 1 der EnSikuMaV werden die Temperaturen in der Heizperiode auf folgende Höchstwerte abgesenkt:
- Hörsäle, Seminarräume, Labore, Büros und weitere Räume für körperlich leichte und überwiegend sitzender Tätigkeit: 19 Grad Celsius
- Räume für körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 Grad Celsius
- Räume für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit: 18 Grad Celsius
- Räume (wie die Sporthalle) für mittelschwere Tätigkeit, überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 Grad Celsius
- Räume für körperlich schwere Tätigkeit und Lagerräume: 12 Grad Celsius.
Organisatorische Maßnahmen:
Weiteres Einsparpotenzial soll bspw. dadurch generiert werden, dass die Raumtemperatur bei Nicht-Nutzung von Büros oder Laboren deutlich verringert wird.
Erläuterung:
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV, nachfolgend auch als Dokument bereitgestellt) stellt einen Pardigmenwechsel für die Raumlufttemperatur am Arbeitsplatz dar. Bisher waren für Arbeitsstätten in der ASR A 3.5 mit dem Schutzziel einer "gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur" in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und Körperhaltung Mindestwerte für Lufttemperaturen festgelegt. Aufgrund der Versorgungslage mit Erdgas legt die Bundesregierung mit der EnSikuMaV in §6 vorübergehend (für den Zeitraum der Verordnung vom 01.09.2022-28.02.2023) Höchsttemperaturen für die Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden fest. Nicht abgesenkt wird dagegen der Mindesttemperaturwert für Räume mit körperlich schweren Tätigkeiten. Im §12 der EnSikuMaV werden diese Höchstwerte auch als Mindestwerte festgelegt. So dies technisch und baulich möglich ist, werden die genannten Temperaturen angestrebt.
Die Anwesenheit an der Hochschule wird von vom 12.12.2022 bis 13.01.2023 reduziert. Dabei bleiben die Gebäude der Hochschule einschließlich der Hochschulbibliothek und der Mensa geöffnet, ledigllich das InfZ wird geschlossen. Lehre findet bspw. für Prüfungen und Präsentationen auch auf dem Campus statt. Insbesondere in Lehrformaten wie Laborpraktika, bei denen eine Online-Lehre nicht möglich ist, finden weiterhin hier vor Ort statt.
Die Mensa bietet vom 12.12.2022 bis zum 16.12.2022 und vom 09.01.2023 bis zum 13.01.2023 einen kleinen Betrieb mit täglich zwei Gerichten an. Die Öffnungszeiten von 08:00 bis 14:00 Uhr wurden so geplant, dass der morgendliche Kaffee mit Brötchen und/oder Kuchen auch sichergestellt wird. In der Zeit von 19.12.2022 bis zum 06.01.2023 schließt die Mensa.
Für die Lehre gilt im Detail:
- Reserveräume für Präsentationen oder andere Studienarbeiten werden im OG2 des WWZ im ersten Bauabschnitt vorgehalten (Räume 219-223 - Raumbuchung über FBW). Lehre und Beratungen finden in der Zeit vom 12.12.2022 bis 13.01.2023 überwiegend online statt.
- Der Fachbereich Informatik und Medien wechselt in die Online-Lehre.
- Der Fachbereich Technik hat auch Präsenzveranstaltungen vor Ort: u. a. Übungen und Praktika.
- Der Fachbereich Wirtschaft ist weiterhin mit einzelnen Veranstaltungen im Haus A (WWZ) vor Ort, konzentriert diese aber auf den ersten Bauabschnitt des Gebäudes (Seite Richtung Studentenwohnheim; über Poststelle und Rechenzentrum)
- Weitere konkrete Details geben die Lehrenden bzw. die Dekane der Fachbereiche direkt bekannt.
Beheizung
- Haus A - WWZ wird im ersten Bauabschnitt (von Mitteltrakt bis Richtung Studentenwohnheim) auf der reduzierten Beheizung von 19 Grad betrieben. Der zweite Bauabschnitt (Richtung Bibliothekgsgebäude) bekommt eine Nachtabsenkung, wobei die Büros in nord-westöicher Ausrichtung Richtung Magdeburger Straße auf 19 Grad beheizt werden.
- Haus B - Das Bibliotheksgebäude wird, wie in den zurückliegenden Wochen auch, auf der reduzierten Beheizung von 19 Grad betrieben.
- Haus C - Informatikzentrum - wird nur auf einer Nachtabsenkung betrieben.
- Haus D - Die Maschinenhalle und die rechte Seite des IWZ (Richtung InfZ; flache Gebäudeseite) werden auf einer Nachtabsenkung betrieben, soweit das technisch möglich ist. Die linke Gebäudeseite (Richtung Stundentenwohnheim) wird wie in den vergangenen Wochen mit einer reduzierten Beheizung (19 Grad) betrieben.
- Haus E - Audimax - wird nur auf einer Nachtabsenkung betrieben.
Die Dienstvereinbarung zur Alternierenden Wohnraumarbeit wird für den Zeitraum des Sonderbetriebs zwischen dem 12.12.2022 und dem 13.01.2023 außer Kraft gesetzt. Arbeit im Homeoffice ist möglich, soweit dienstliche und persönliche Belange dies zulassen. Hier ist eine Abstimmung zwischen den Beschäftigten und den Dienstvorgesetzten vorzunehmen. Sofern Lehre in Präsenz vorgesehen ist, handelt es sich um dienstliche Belange hier vor Ort. Die für die Sonstigen Beschäftigten geltende Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit bleibt bestehen und wird nicht zeitweise aufgehoben.
Es gibt keine Home-Office Pflicht! Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Hochschule arbeiten wollen, und natürlich auch für diejenigen, die aufgrund dienstlicher Belange an der Hochschule arbeiten müssen, werden beheizte Räume (19 Grad entsprechend der oben genannten Rahmenbedingungen) zur Verfügung stehen. Unter Umständen muss der eigene Arbeitsplatz aber in ein anderes Gebäude oder einen anderen Raum verlegt werden. Bitte melden Sie einen entsprechenden Bedarf schnellstmöglich in ihrem Leitungsbereich an, da die Umsetzung Zeit benötigt. Dies gilt jedoch nur, wenn sich ihr Arbeitsplatz in einem Bereich mit geplanter Nachtabsenkung befindet, denn für die anderen Gebäudebereiche hat der Sonderbetrieb keine Auswirkung in der Beheizung.
Da wo dies technisch möglich ist, werden die Heizungsanlagen so eingestellt, dass eine Nachtabsenkung von 15:30 bis 5:00 Uhr erfolgt. Die Absenkung erfolgt mit dem Ziel die Raumtemperaturen in der Zeit der Absenkung um 3 Grad zu verringern (max. 16 Grad statt dann 19 Grad Raumtemperatur).
Die Beheizung erfolgt nur an den Wochentagen Montag bis Freitag (am Samstag nur bei Lehrbetrieb).
Die Vorlauftemperaturen werden zur Einsparung von Energie abgesenkt.
Bei einer bisherigen Nutzung von Einzelbüros bei nur vorübergehender Anwesenheit wird angeregt, eher größere Besprechungsräume gemeinsam zu nutzen und die Temperatur in den Einzelbüros abzusenken.
Das Mitbringen und die Nutzung von Heizlüftern und ähnlichen Geräten oder Anlagen zur Wärmeerzeugung sind untersagt. Ein Betrieb solcher Geräte/Anlagen vor Ort ist nicht zulässig.
In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist.
Die Durchlauferhitzer können angeschaltet bleiben, wenn der Betrieb der Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus hygienischen Gründen erforderlich ist --> Abwaschen und Entnahme von Wasser zur Gebäudereinigung.
Die Anzahl elektrischer Geräte soll reduziert werden.
Geräte sollen bei Nicht-Nutzung ganz ausgeschaltet werden und nicht auf Stand-by laufen.
Nicht notwendige Beleuchtung ist abzuschalten.
Wo es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, soll eine Beleuchtug nur bei Anwesenheit erfolgen (Umstellung auf Steuerung durch Präsenzmelder).
Die Außenbeleuchtung bleibt aus Sicherheitsgründen unverändert.
Die Nutzung des Audimax wird eingeschränkt: Lehre findet vorwiegend in den anderen Gebäuden statt. Veranstaltungen werden zeitlich so gelegt, dass diese an fortlaufenden Tagen stattfinden, um an anderen Tagen der Nichtnutzung die Temperatur des Audimax deutlich abzusenken.
Gemäß Beschlusslage der Landesregierung vom 16.08.2022 werden in den Sommermonaten Heizanlagen abgeschaltet, soweit dies liegenschafts- bzw. gebäudebezogen möglich ist. Die Heizperiode beginnt Anfang Oktober und endet am 30.04.2023.
Die Dienstvereinbarung zur Alternierenden Wohnraumarbeit wird für den Zeitraum des Sonderbetriebs zwischen dem 12.12.2022 und dem 13.01.2023 außer Kraft gesetzt. Arbeit im Homeoffice ist möglich, soweit dienstliche und persönliche Belange dies zulassen. Hier ist eine Abstimmung zwischen den Beschäftigten und den Dienstvorgesetzten vorzunehmen. Sofern Lehre in Präsenz vorgesehen ist, handelt es sich um dienstliche Belange hier vor Ort. Die für die Sonstigen Beschäftigten geltende Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit bleibt bestehen und wird nicht zeitweise aufgehoben.
Die Stadt Brandenburg an der Havel informiert auf ihrer Webseite jeweils aktuell zur Versorgungssicherheit von Gas und Strom in der Stadt: https://www.stadt-brandenburg.de/versorgungssicherheit-energie
Auch die Webseite der örtlichen Stadtwerke informieren zum Thema:
https://www.stwb.de/aktuelles-zur-gasversorgung/
Die Stadtwerke geben auf ihrer Webseite ganz unten im FAQ-Bereich Informationen zum Notfallplan Gas und darüber, woher die örtlichen Stadtwerke ihre Energie beziehen.
Der Campus der THB wird durch die Stadtwerke Brandenburg mit zentraler Fernwärme versorgt, da er sich im sogenannten Fernwärmevorranggebiet befindet. Stand 2022 beziehen die Stadtwerke zur Erzeugung der Fernwärme Erdgas von Zwischenhändlern und nicht direkt von den Erzeugern im Ausland. In Zukunft binden die Stadtwerke eine Müll-Verbrennungsanlage in Premnitz an und generieren dann darüber die Fernwärme. Strom wird auf dem Campus der THB von der Energie und Wasser Potsdam GmbH bezogen - den "Stadtwerken" der Landeshauptstadt. Dabei erfolgt der Einkauf der Stromverträge für die Landesliegenschaften über zentrale Vergabeverfahren im Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) in der Regel jährlich. Für die THB besteht damit keine Auswahlmöglichkeit der Energieversorger.
Die Webseite https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ informiert für Privathaushalte und Industrie/Gewerbe/Kommunen/öffentliche Hand detaillierter über Energiesparmöglichkeiten. Auf einer Unterseite zu Einspartipps findet sich eine Broschüre mit 10 Tipps zum Strom- und Energiesparen als PDF.
Einergiespar-Vorschläge von Studierenden und Beschäftigten und deren Umsetzungsstatus finden Sie einer separaten Unterseite.
https://www.th-brandenburg.de/energiesparen/energiespar-vorschlaege/