Die Technische Hochschule Brandenburg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite:
www.th-brandenburg.de sowie den Unterseiten:
Die Technische Hochschule Brandenburg ist bemüht, die oben genannten Webpräsenzen und die mobile Anwendung THB Campus im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Diese Erklärung wurde am 24.08.2022 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Technische Hochschule Brandenburg ergreift die folgende Maßnahme, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Webpräsenz:
Die Konformität zur EN 301 549 ist nicht gegeben.
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Die Konformität zur EN 301 549 ist nicht gegeben.
Trotz unserer Bemühungen können bei Nutzenden Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.
Nicht alle unserer Bilder sind mit einem Alternativtext beschrieben.
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Die Erweiterung der Inhalte um den Menüpunkt Leichte Sprache ist nicht vorhanden.
Unser Webangebot hat keine ausgewiesene bzw. implementierte Technologie zur Unterstützung von assistiven Technologien.
Bekannte Probleme nach EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):
Nummer der Anforderung | Beschreibung der Anforderung |
---|---|
5.2 | Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktion |
9.1.1.1 | Nicht-Text-Inhalt |
9.1.3.1 | Info und Beziehungen |
9.1.4.3 | Kontrast (Minimum) |
9.1.4.11 | Nicht-Text-Kontrast |
9.1.4.12 | Textabstand |
9.1.4.13 | Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus |
9.2.1.1 | Tastatur |
9.2.4.3 | Fokus-Reihenfolge |
9.2.4.4 | Linkzweck (im Kontext) |
9.2.4.7 | Fokus sichtbar |
9.4.1.1 | Syntaxanalyse |
9.4.1.2 | Name, Rolle, Wert |
12.1.1 | Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktion |
12.1.2 | Barrierefreie Dokumentation |
Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzende und motorisch eingeschränkte Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.
Diese Webpräsenz ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
Diese Webpräsenz ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
Die Technische Hochschule Brandenburg hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 21 Tagen eine Rückmeldung zu geben.
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von 21 Tagen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Webpräsenz an.
Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail (bei Klick öffnet sich der eigene E-Mail Client): Durchsetzung.BIT(at)MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Technische Hochschule Brandenburg
Daniel Sapparth
Beauftragter für Digitale Barrierefreiheit