Da die Kulanzregelung zum 28.06.2020 abgelaufen ist, gilt ausschließlich das Semesterticket für das SoSe 2020 als Fahrausweis.
Das Kontrollpersonal ist dazu verpflichtet, in den Fällen, in denen kein gültiges Semesterticket für das SoSe 2020 vorgezeigt werden kann, ein Erhöhtes Beförderungsentgelt/eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen.
Ein Validierung des Studierendenausweises zur Aktualisierung des Semestertickets ist an der Hochschule an den Validierungsautomaten möglich und sollte schnellstmöglich vorgenommen werden!