Die „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Hochschule Brandenburg“ (RSwiP-FHB, amtliche Mitteilung Nr. 10/2011) sehen die Einsetzung einer Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis durch die Präsidentin oder den Präsidenten auf Vorschlag des Senats vor. Eine solche Kommission wurde an der Hochschule erstmals mit Wirkung vom 11.05.2011 bestellt. Diese Kommission zeichnet sich für die Erarbeitung und Einhaltung von Grundsätzen und Verfahrensregeln zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis an allen Einrichtungen der Hochschule verantwortlich. Die Kommission wird zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens einberufen.
Der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gehören an:
An der Technischen Hochschule Brandenburg wurde 2016 durch den Senat eine Ethikkommission nach § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 28.04.2014 eingerichtet. Die Ethikkommission befasst sich insbesondere mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren und gibt hierzu Empfehlungen ab.
Der Ethikkommission gehören an: