Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und soll den Verdienstausfall während des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes auffangen. Elterngeld entspricht 65 bis 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Wert befindet sich in bestimmten Grenzen und muss mindestens 300 € und maximal 1800 € betragen. Das heißt, dass auch Eltern, die vor der Geburt eines Kinder gar keinen oder nur einen geringfügigen Job hatten, Anspruch auf Elterngeld haben. Elterngeld wird bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt. Eltern müssen sich die Zeit aufteilen, aber jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate der Zeit nutzen und ein Elternteil muss Einkommenseinbußen nachweisen, damit die 14 Monate komplett genutzt werden können. Die Betreuungszeiten können sich auch überschneiden, sodass beide Elternteile auch gleichzeitig sieben Monate Elterngeld beziehen können. Alleinerziehende können die 14 Monate alleine in Anspruch nehmen.
Beispiel für Studierende: Wenn beide Elternteile studieren und nur einer einen Job (auch Minijob) während der Elternzeit hat, können beide Elterngeld beantragen. Wenn beide Elternteile studieren und keiner von beiden einen Arbeitsvertrag hat, kann nur eines der beiden Elternteile Elterngeld bekommen.