Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung gelten auch für Studierende. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung. In diesen Schutzfristen vor und nach der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nur noch dann an Veranstaltungen und Prüfungen ihm Rahmen Ihres Studiums teilnehmen, wenn Sie schriftlich auf den Schutz verzichten.
Bitte informieren Sie uns über Ihre Schwangerschaft mit Hilfe dieses Formulars.
Bitte geben Sie es im Studierendensekretariat oder beim Familienservice ab. Die THB bietet eine familienfreundliche Infrastruktur. Sie finden im Bedarfsfall verschiedene Orte für Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten. Wir haben Stillecken und Wickelmöglichkeiten und mit unserem Elter-Kind-Raum im WWZ einen Rückzugsort zum Lernen oder Arbeiten mit Kind.