Steffen Kissinger, M.B.A.

Aufgaben

Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung und ist nach § 67 Absatz 1 Satz 2 BbgHG Beauftragter für den Haushalt. Ihm unterstehen auch die Hochschulbibliothek, die Hochschuldruckerei und das Hochschulrechenzentrum. Er ist Mitglied des Präsidialkollegiums, das unter der Verantwortung des Präsidenten die Hochschule leitet.

Die Hochschulverwaltung umfasst die Abteilungen Personal und Organisation, Haushalt und Beschaffung sowie den Technischer Dienst. Ergänzt wird die Hochschulverwaltung durch die Stabsstelle Controlling und Berichtswesen sowie die Stabsstelle Bau- und Liegenschaftsmanagement.

Der Kanzler verantwortet als Beauftragter für den Haushalt die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf des Haushaltsplanes sowie dessen Ausführung. Er ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen.

Gegenüber dem Personalrat der sonstigen Beschäftigten wird die Hochschule nach § 7 Absatz 2 PersVG durch den Kanzler vertreten. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erfolgt i. d. R. einmal im Monat eine gemeinsame Besprechung. In diesen Besprechungen werden alle Vorgänge behandelt, die die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle berühren.

Werdegang

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