Semesterbeiträge für das Studium
Für die Zulassung zum Studium an der Technischen Hochschule Brandenburg gehört neben der Abgabe notwendiger Unterlagen auch die Überweisung des Semesterbeitrages, der später jährlich im Januar und im Juni eines jeden Semesters als Rückmeldegebühr erhoben wird.
Höhe und Zusammensetzung der Semester- bzw. Rückmeldegebühren
Eine Auflistung sämtlicher Semesterbeiträge für unsere Studiengänge und deren einzelne Zusammensetzung sind nachfolgend aufgeführt:
Reguläre Semester- bzw. Rückmeldegebühr für das Sommersemester 2025
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 80,00 Euro |
Rückmeldegebühr gemäß § 15 Abs. 2 BbgHG | 51,00 Euro |
Studierendenschaft (AStA) | 15,00 Euro |
Studierendenschaft (Semesterticket) | 176,40 EUR |
Summe | 322,40 EUR |
Ausnahmen
Für folgende Studiengänge gelten gesonderte Studien- bzw. Rückmeldegebühren:
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 80,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 15,00 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 500,00 EUR |
Summe | 646,00 EUR* |
* Die Modulgebühren sind nicht enthalten und müssen nach Erhalt der Rechnung vom Fachbereich separat überwiesen werden. Alle Infos dazu erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereiches!
Beitrag | Kosten |
---|---|
Studentenwerk Potsdam | 80,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 15,00 EUR |
Studierendenschaft (Semesterticket) | 176,40 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 460,00 EUR |
Summe | 782,40 EUR |
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 80,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 15,00 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 2.889,00 EUR |
Summe | 3.035,00 EUR |
Beitrag | Kosten |
---|---|
Studentenwerk Potsdam | 80,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 15,00 EUR |
Summe | 146,00 EUR* |
* Die Modulgebühren sind nicht enthalten und müssen nach Erhalt der Rechnung vom Fachbereich separat überwiesen werden. Alle Infos dazu erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereiches!
Bankverbindung
Empfänger: Landeshauptkasse / TH Brandenburg
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE 13 3005 0000 7110 402869
BIC/Swift: WELADEDDXXX
Notwendige Angaben bei der Überweisung
Verwendungszweck Zeile 1: 1006600002458 (Kassenzeichen) und gefolgt von einem Leerzeichen die Matrikelnummer
Verwendungszweck Zeile 2: Name, Vorname (sofern vom Auftraggeber abweichend)
Hinweis
Die Verarbeitung der Zahlungen erfolgt in einem teilweise automatisierten Verfahren. Bitte verwende unbedingt das angegebene Kassenzeichen und die Matrikelnummer in der ersten Zeile des Verwendungszwecks. Weitere Angaben, wie den Namen, gebe ggf. in Zeile 2 ein. Soweit Dein Banking-Programm ein Feld für Referenzen vorsieht, verwende dies bitte nicht und achten auf die Angabe des Kassenzeichens und der Matrikelnummer in der ersten Zeile des Verwendungszwecks. Ohne diese Angaben wird die Verarbeitung Ihrer Zahlungseingänge unnötig verzögert.
Wie bekomme ich meine Semestergebühr bei Nichtantritt des Studiums oder gescheitertem Immatrikulationsverfahren zurück?
Sind Sie von Ihrem Antrag auf Immatrikulation zurück getreten oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Sie erhalten den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Sie haben sich nach erfolgreicher Immatrikulation umentschieden und haben eine Exmatrikulation oder den Widerruf der Immatrikulation beantragt?
Sie erhalten nur einen Teil des Semesterbeitrags zurück.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Widerruf der Immatrikulation
- Studierende haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn die Immatrikulation schriftlich zu widerrufen.
- Die Immatrikulation ist auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden zurückzunehmen, wenn diese oder dieser ihr bzw. sein Studium im ersten Semester nach der Immatrikulation wegen Ableistung einer Dienstpflicht im Sinne des § 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgHZG) oder aufgrund eines schwerwiegenden Härtefalles nicht aufnehmen oder nicht fortsetzen kann. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gilt die Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.
- Dem Antrag sind der Studierendenausweis (Chipkarte) und erforderlichenfalls der Einberufungsbescheid beizufügen.
Nach § 18 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag im Studierendensekretariat eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.