Falls die gesuchte Frage nicht dabei ist, wir helfen gerne weiter: studierendensekretariat(at)th-brandenburg.de
Im meinCampus-Portal können Anschriften geändert werden:
1. Mein Studium
2. Studienservice
3. Kontaktdaten bearbeiten (2 Reiter)
Aus dem meinCampus-Portal können Studienbescheingungen heruntergeladen werden:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung (4 Reiter)
4. Studierendenbescheinigung (Selbstausdruck für Studierende) PDF
Im meinCampus-Portal können Bankdaten hinterlegt werden:
1. Service
2. Persönliche Einstellungen
3. Eigene Daten ansehen
4. Bankkonto (3 Reiter)
Im meinCampus-Portal können Rechnungen heruntergeladen werden:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung
4. Rechnungen zum Selbstausdruck
Bei vergessenem Passwort oder erstmaliger Anforderung eines Passworts gibt es hier weitere Informationen:
Den Benutzernamen und die private E-Mail-Adresse eingeben. Stimmen die eingegebenen Daten mit den hinterlegten Daten überein, wird eine E-Mail mit einem Code an die private E-Mail-Adresse gesendet. Den Code im noch offenen Browserfenster eingeben und ein neues Passwort festlegen.
Nach der Immatrikulation wurde eine automatische Willkommensmail versendet. Bitte ggf. im Spam-Ordner nachsehen! (Beispiel der Willkommensmail: Von: bWVpbmNhbXB1c0B0aA==-brandenburg.de, Betreff: Ihr zentraler Account an der Technischen Hochschule Brandenburg / Your central account at the Brandenburg University of Applied Sciences)
In der Willkommensmail befinden sich die wichtigen Zugangsdaten für den persönlichen Account. Diese ermöglichen den vollständigen Zugriff auf alle Systeme der Technischen Hochschule Brandenburg und Informationen.
Bitte die E-Mail sorgfältig aufbewahren und die Anweisungen zur ersten Anmeldung genau beachten, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.
Für den Zugang zu den Diensten der THB ist es erforderlich, ein Passwort zu vergeben und die Benutzungsordnung zu bestätigen.
Erst nach Festlegung des Passworts und Akzeptierung der Benutzungsordnung besteht vollständiger Zugriff auf alle Systeme der Technischen Hochschule Brandenburg.
Bitte beachten: Die Zugangsdaten für das Bewerbungsportal verlieren mit Immatrikulation Ihre Gültigkeit!
Alle Informationen, die für die Rückmeldung erforderlich sind, sind unter folgendem Link zu finden: Rückmeldung oder schauen Sie unter mein CampusPortal (Mein Studium, Studienservice, Reiter 3 "Zahlungen") nach. Dort werden ausstehende Zahlungen sowie eventuelle Guthaben angezeigt. Ein Dauerauftrag für die Rückmeldung ist nicht empfehlenswert, da die Semestergebühren von Semester zu Semester variieren können.
Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb der Rückmeldefristen: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/termine-veranstaltungen/rahmentermine/
Nach der Immatrikulationsordnung der Technischen Hochschule Brandenburg hat sich jeder Studierenden rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters rückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt in der Zeit vom:
Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung noch verspätet erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass laut Gebührenordnung der Technischen Hochschule Brandenburg bei Überschreiten der Rückmeldefrist eine Säumnisgebühr von 10,00 € fällig wird.
Wird die Rückmeldung (§ 16 Abs. 3 ImO-THB) trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Nachfrist vollzogen, erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 5 Nr. 3 BbgHG die Exmatrikulation von Amts wegen.
Sperrgrund "fehlende Unterlagen"
Sperrgrund "Zahlungsverzug Krankenversicherung"
Sperrgrund "Doppelstudium/ Parallelstudium - aktuelle Studienbescheinigung einreichen"
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Rückmeldung nicht erfolgt sein könnte:
Nicht fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags: Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb der festgelegten Fristen. Wird diese Frist versäumt, kann eine Exmatrikulation erfolgen. Weitere Details dazu sind hier zu finden: Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist verpasse?
Unvollständige oder fehlerhafte Zahlung: Eine zu geringe Zahlung oder die Angabe falscher Verwendungszwecke bei Überweisungen können dazu führen, dass die Zahlung nicht korrekt zugeordnet wird. Es ist wichtig, den korrekten Betrag zu überweisen und den Verwendungszweck genau anzugeben.
Wurde ein falscher Verwendungszweck angegeben und innerhalb einer Woche keine automatische Rückmeldung vorgenommen, ist eine E-Mail an das Studierendensekretariat: c3R1ZGllcmVuZGVuc2VrcmV0YXJpYXRAdGg=-brandenburg.de zu senden. Der Nachweis der Überweisung sollte beigefügt und die Matrikelnummer angegeben werden.
Rückmeldesperre: In einigen Fällen kann eine Rückmeldesperre verhängt werden, die eine Rückmeldung verhindert. Weitere Details dazu sind hier zu finden: Warum habe ich unter mein Campus eine Rückmeldesperre?
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich während des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WiSe) für das Folgesemester bei gleichzeitiger Zahlung fälliger Gebühren und Beiträge im Studierendensekretariat zu stellen. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag ebenfalls beizufügen.
Gebühren und Beiträge werden in vollem Umfang erhoben. Die Technische Hochschule Brandenburg überprüft im Falle der Beurlaubung von Amts wegen, ob einzelne Gebühren- und Beitragsbestandteile erstattet werden können.
Der Antrag auf Studiengangwechsel ist schriftlich während des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WiSe) für das Folgesemester zu stellen.
Auf dem Campus befinden sich an den folgenden Standorten Validierungsstationen:
Der Wegeplan ist hier zu finden: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/vorstellung-ueber-uns/campus/wegweiser/
Sonderöffnungszeiten Haus A (WWZ) (CCard an einen der vier Eingangsleser halten!)
für FBW- und FBW-Fernstudenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 21:00 Uhr
Samstags: 07:00 - 17:00 Uhr
für FBT Studenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 22:00 Uhr
für FBI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
für FBI-OSMI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
Samstags: 7:00 - 18:30 Uhr
Ohne Foto kann keine CampusCard gedruckt werden!
Auf folgender WEB-Seite: Self-Service-Portal https://idm.th-brandenburg.de mit dem Benutzernamen und Passwort anmelden und links im Menü "Dienste" auf „CampusCard Fotoupload" klicken.
Alle Infos sind hier zu finden: www.th-brandenburg.de/studium/information-und-beratung/studierendensekretariat/campuscard/
Der Zutritt zu den jeweiligen Fachbereichsgebäuden ist innerhalb bestimmter Zeiten möglich. Zusätzliche Räume können auf Anfrage hinzugebucht werden (z.B. Labore).
Hält man die CampusCard an einen der vier Eingangsleser, öffnet die Automatiktür einmalig und man kann das Gebäude betreten.
Sonderöffnungszeiten Haus A (WWZ)
für FBW- und FBW-Fernstudenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 21:00 Uhr
Samstags: 07:00 - 17:00 Uhr
für FBT Studenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 22:00 Uhr
für FBI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
für FBI-OSMI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
Samstags: 7:00 - 18:30 Uhr
Dieser Fehler kann auftreten, wenn die CampusCard zu schnell aus einem Gerät (Kopierer, Drucker, Bibliothek, Mensa, Cafeteria) entfernt wurde. Alle Funktionen rund um das Bezahlen mit der CampusCard sind somit nicht mehr möglich. Wenn diese Meldung erscheint, kann es helfen, zum zuletzt benutzten Gerät zurückzukehren und die Karte dort erneut einzuschieben oder aufzulegen.
Auf folgender WEB-Seite: Self-Service-Portal mit dem Benutzernamen und Passwort anmelden und links im Menü "Dienste" auf „CampusCard Fotoupload" klicken
Bilderupload für die Campuscard der Technischen Hochschule Brandenburg:
Die Campuscard dient als Studierendenausweis. Das Foto sollte eindeutig den Eigentümer/Berechtigten ausweisen können. Bei der Benutzung von Firefox auf iOs-Geräten kann es zu Problemen kommen. Ein anderer Webbrowser sollte verwendet werden wie z.B. Chrome. Idealerweise sollte ein biometrisches Passbild hochgeladen werden, das eine Auflösung von mindestens 96 DPI und im Format JPG, GIF, PNG oder BMP hat.
Die maximale Dateigröße beträgt 2MB.
Andere Formate können derzeit nicht entgegengenommen werden. Die Voraussetzungen an das Lichtbild entsprechen den Vorgaben der Bundesdruckerei und sollen die aktuelle Identität wiedergeben.
Nein, die CampusCard bleibt während des gesamten Studiums an der THB gültig, sofern die CampusCard nicht verloren geht oder beschädigt wird. Auf dem unteren Teil der CCard befindet sich ein wiederbedruckbarer Bereich. Nach der Umschreibung in den Master lässt sich dieser Bereich an den Validierungsstationen mit dem aktuellen Gültigkeitszeitraum neu bedrucken.
Ab dem 01.04.2024 (Sommersemester 2024) entfällt das Semesterticket auf der Campuscard und es wird das bundesweit einheitliche Deutschlandsemesterticket (DST) ausschließlich in digitaler Form eingeführt. Das bedeutet, dass die Campuscard ab dem Sommersemester 2024 nicht mehr als Fahrkarte genutzt werden kann. Die Campuscard muss weiterhin validiert werden, um einen gültigen Semesterausweis zu erhalten.
Weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket sind auf den Seiten des ASTA zu finden.
Achtung: Das Deutschlandsemesterticket ist nicht in Online-Studiengängen enthalten!
Link zum Deutschlandsemesterticket.
QR-Code zum Deutschlandsemesterticket:
Das Deutschlandsemesterticket (DST) ist ein personalisiertes nicht übertragbares digitales Ticket und kann vom VBB abgerufen werden.
Gültigkeitsbereich des Tickets ist deutschlandweit gültig im Nahverkehr - Link zum Geltungsbereich und weitere Infos zum Deutschlandticket: www.bahn.de/angebot/regio/deutschland-ticket
Das Deutschlandsemesterticket ist in folgenden Studiengängen nicht enthalten:
- Online-Studiengang Bachelor Medieninformatik
- Online-Studiengang Master Medieninformatik
- Online-Studiengang Bachelor IT-Sicherheit
- Master Digitalisierung & Management
- Bachelor berufsbegl. BWL Studiengang
Gemäß Brandenburger Hochschulgesetz erfolgt die Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung zum Ende des laufenden Semesters.
Sofern die Exmatrikulationsbescheinigung bereits vorliegt, muss diese unbedingt zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag eingereicht werden.
Nachdem die Gutachter die Noten vom Kolloquium dem Prüfungsamt mitgeteilt haben, erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente. In der Regel nimmt dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch. Nach Fertigstellung werden die Dokumente postalisch an die im Campus Management hinterlegte Adresse versendet.
Der Antrag auf Exmatrikulation ist schriftlich im Studierendensekretariat zu stellen. Das Datum der Exmatrikulation kann frühestens der Tag des Eingangs des eigenständig unterschriebenen Antrages bei der Technischen Hochschule Brandenburg sein. Es ist wichtig, den Grund der Exmatrikulation anzugeben. Soll die Exmatrikulation vor dem Ende des laufenden Semesters wirksam werden, ist die Campuscard dem Exmatrikulationsantrag beizufügen.
Für eventuelle Rückerstattungen bitte Bankverbindung angeben unter „meinCampus-Portal“ – „Benutzer-Information“ – „Eigene Dateien ansehen“ – „Bankkonto“.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Eine vorzeitige Löschung kann beim Rechenzentrum beantragt werden.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Eine vorzeitige Löschung kann beim Rechenzentrum beantragt werden.
Ja. Solange nicht der Prüfungsanspruch verloren gegangen ist, besteht jederzeit die Möglichkeit der Wiedereinschreibung in diesen Studiengang.
Um eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages zu erhalten, muss die Campuscard zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Außerdem muss der Antrag auf Semesterticketrückerstattung beim allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) per Mail (astasozi(at)th-brandenburg.de) eingereicht werden.
Für Rückerstattungen bitte unbedingt die Bankverbindung angeben unter „meinCampus-Portal“ – „Benutzer-Information“ – „Eigene Dateien ansehen“ – „Bankkonto“.
Um eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages zu erhalten, muss die Campuscard zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Außerdem muss der Antrag auf Semesterticketrückerstattung beim allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) per Mail (astasozi(at)th-brandenburg.de) eingereicht werden.
Für Rückerstattungen bitte unbedingt die Bankverbindung angeben unter „meinCampus-Portal“ – „Benutzer-Information“ – „Eigene Dateien ansehen“ – „Bankkonto“.
Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, wird eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11) von der neuen Krankenkasse benötigt. Es wird empfohlen, die neue Krankenkasse so früh wie möglich zu kontaktieren. Die Krankenversicherung sendet die erforderliche Meldung an uns. Dabei ist unsere Absendernummer H0002218 anzugeben. Dieser Vorgang kann bis zu 14 Tage dauern!