Die Studierendenverwaltung betreut den Immatrikulationsprozess aus administrativer Sicht. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Fragen zum Thema Krankenkasse geklärt.
Weitere Informationen rund um das Thema Immatrikulation finden Sie hier: Immatrikulation
Studierende müssen sich lt. der Immatrikulationsordnung der THB rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt in der Zeit vom
und gilt als vollzogen, wenn der Semesterbeitrag vollständig auf dem Konto der Landeshauptkasse eingegangen ist und dieser der THB zugeordnet wurde. Bei Zahlungseingang der Rückmeldegebühr nach dem Rückmeldezeitraum wird zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
Weiter zur Höhe und Zusammensetzung des Semesterbeitrages.
Nach erfolgter Rückmeldung (ersichtlich im meinCampus-Portal) müssen Sie Ihre CampusCard neu validieren.
Aus wichtigen Gründen können Studierende ein bis zwei Semester vom Studium beurlaubt werden. In der Regel dann, wenn kein ordnungsgemäßes Studium (z. B. Erkrankung oder Zeiten des Mutterschutzes) möglich ist. Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester aber nicht als Fachsemester. Folglich können Studien- und Prüfungsleistungen in dieser Zeit nicht erbracht werden.
Bei Beantragung eines Urlaubssemesters bleiben Sie weiterhin Mitglied der Hochschule. Sie zahlen den vollen Semesterbeitrag und können das Semesterticket weiterhin nutzen.
Bitte bachten Sie, dass eine Beurlaubung für das erste Fachsemester nicht möglich ist.
Weiter zum Formular: Beurlaubung vom Studium
Eine Exmatrikulation hat unterschiedliche Hintergründe: Studienabschluss, Unterbrechung bzw. Abbruch des Studiums oder auch Hochschulwechsel können Motive sein. Die Exmatrikulation wird im Studierendensekretariat beantragt.
Nach einem erfolgreichen Studienabschluss erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende.
Bei Exmatrikulation zu einem anderen Zeitpunkt ist ein Antrag zu stellen. Diesem Formular ist die CampusCard beizufügen, sonst erfolgt keine anteilge Rückerstattung des Semestertickets.
Um eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages zu erhalten, muss die Campuscard zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Außerdem muss der Antrag auf Semesterticketrückerstattung beim allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) per Mail (astasozi(at)th-brandenburg.de) eingereicht werden.
Für Rückerstattungen bitte unbedingt die Bankverbindung angeben unter „meinCampus-Portal“ – „Benutzer-Information“ – „Eigene Dateien ansehen“ – „Bankkonto“.
Weiter zum Formular: Exmatrikulation
Die Technische Hochschule Brandenburg bietet viele Studiengänge auch als Teilzeitstudium an. Wenn sich im laufe des Studiums Ihre Lebenssituation ändert, dann können Sie vor dem Semesterstart einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.
Gründe dafür können sein:
Die angegebenen Gründe sind durch geeignete Nachweise in Form von amtlich beglaubigten Kopien zu belegen.
Weiter zum Formular: Antrag auf Teilzeitstudium
Unzufrieden mit dem gewählten Studiengang? Dann können Studierende in der Rückmeldefrist einen Antrag auf einen Studiengangwechsel stellen. Dies ist nur für zulassungsfreie Studiengänge möglich.
Weiter zum Formular: Antrag auf Studiengangwechsel