Die Studierendenstiftung der Technischen Hochschule Brandenburg nimmt Ihre Bewerbung für das Deutschlandstipendium direkt entgegen.
Nächster Bewerbungszeitraum: 15. April bis 15. Mai
Auswahlsitzung: Juli des jeweiligen Jahres
Die Auswahl der Stipendiaten wird von einer Auswahlkommission vorgenommen. Im Vergabeverfahren werden die Studienleistungen, das gesellschaftliche Engagement, die persönlichen Lebensumstände und die Qualität der Bewerbung beurteilt. Die Stipendien in Höhe von 300,00 € monatlich werden je zur Hälfte von privaten Stiftern und vom Bund finanziert und für ein Jahr vergeben.
Wiederholungsbewerbungen und Verlängerungsbewerbungen sind möglich. Die Stipendien sind an die Regelstudienzeit gebunden.
Der Bezug des Deutschlandstipendiums ist an weitere gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Der Bezug von BAföG stellt keinen Ausschlussgrund dar und wird auf das Deutschlandstipendium nicht angerechnet. Die gesetzlichen Bestimmungen für Beurlaubung, Ausschluss bei Doppelförderung und andere Bestimmungen finden Sie hier:
Stipendienprogramm-Verordnung (StipV)
http://www.gesetze-im-internet.de/stipgdv/index.html
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)
http://www.gesetze-im-internet.de/stipg/index.html
In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums, die für Studierende interessant sind.
https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/studierende/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen_node.html
studierendenstiftung(at)th-brandenburg.de
mit dem Betreff "Bewerbung Deutschlandstipendium". Die Bewerbungen müssen fristgerecht und vollständig im Posteingang vorliegen; unvollständig eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Sollte es vorkommen, dass versandte Bewerbungen nicht ankommen, können diese nicht berücksichtigt werden.