Anregung einer Kollegin/eines Kollegen:
In den Laboren des Fachbereichs Technik, werden aktuell Leuchtstoffröhren (56 W) verwendet. Eine Umrüstung zu LED-Röhren (20 W) ist nach erster Überschlagsrechnung sinnvoll.
Status:
Im Rahmen einer derzeit stattfindendenden Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Notlichtanlagen in Haus C (InfZ) und Haus D (IWZ) werden auch Beleuchtungen in Fluren, Laboren und Seminarräumen getauscht.
Anregung einer Kollegin/eines Kollegen:
Zur Umrüstung bestehender Thermostate an den Heizkörpern auf Behördenthermostate: Die Aufgabe von Thermostaten ist nicht die Begrenzung der durch die Heizung maximal erreichbaren Raumtemperatur. Dies erfolgt sinnvollerweise durch Begrenzung der Vorlauftemperatur und richtige Aufteilung der Volumenströme auf Räume/Heizkörper (hydraulischer Abgleich). Dieser Abgleich legt den Arbeitspunkt der Thermostaten fest. Thermostate begrenzen dann zusätzlich die Heizleistung, wenn z.B. durch Sonneneinstrahlung, Geräte etc. die Raumtemperatur steigt, oder wenn eine lokale Verringerung der Raumtemperatur gewünscht ist. Letzterer Effekt der individuellen Raumtemperatur und damit Heizlast kann mit Behördenthermostaten nicht erreicht werden, weshalb davon abgeraten wird. Es wird daher voirgeschlagen die Heizleistung durch eine statische Durchflussmengenbegrenzung zu steuern.
Der Vorschlag war verbunden mit einem Alternativvorschlag der Umrüstung auf elektronisch steuerbare Thermostate, die sich fernsteuern und fernauslesen lassen
Status:
Der Vorschlag zu den Behördenthermostaten wurde verworfen. Die Thermostate werden in der Regel auf die vollständige Heizung gestellt (Stufe 5 oder 7). Die Steuerung der Raumtemperaturen erfolgt zentral über eine deutlich abgesenkte Vorlauftemperatur.
Eine Umrüstung auf elektronisch fernsteuerbare und fernauslesbare Thermostate erfolgt nicht, weil keine zentrale Steuerungsmöglichkeit besteht. Die Gebäudeleittechnik (GLT) der Hochschule gibt dies nicht her. Eine Ertüchtigung der GLT ist über eine Baumaßnahme bereits beantragt und befindet sich in der Planung. Mit einer Umsetzung wird frühestens in 2024 gerechnet.