Semesterbeiträge für das Studium

Für die Zulassung zum Studium an der Technischen Hochschule Brandenburg gehört neben der Abgabe notwendiger Unterlagen auch die Überweisung des Semesterbeitrages, der später jährlich im Januar und im Juni eines jeden Semesters als Rückmeldegebühr erhoben wird.

Höhe und Zusammensetzung der Semester- bzw. Rückmeldegebühren

Eine Auflistung sämtlicher Semesterbeiträge für unsere Studiengänge und deren einzelne Zusammensetzung sind nachfolgend aufgeführt:

Reguläre Semester- bzw. Rückmeldegebühr für das Wintersemester 2024/2025

BeitragKosten
Studentenwerk Potsdam80,00 Euro
Rückmeldegebühr gemäß § 15 Abs. 2 BbgHG51,00 Euro
Studierendenschaft (AStA)10,00 Euro
Studierendenschaft (Semesterticket)176,40 EUR
Summe317,40 EUR
Studentenwerksbeitrag steigt um 30 €!

Der Studentenwerksbeitrag steigt ab dem Wintersemester 2024/2025 von 50 € auf 80 €. Weitere Informationen zur Erhöhung des Studentenwerk-Beitrags finden Sie unter Studentenwerks Potsdam.

Ausnahmen

Für folgende Studiengänge gelten gesonderte Studien- bzw. Rückmeldegebühren:

Ausnahmen

Bankverbindung

Empfänger: Landeshauptkasse / TH Brandenburg
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE 13 3005 0000 7110 402869
BIC/Swift: WELADEDDXXX

Notwendige Angaben bei der Überweisung

Verwendungszweck Zeile 1: 1006600002458 (Kassenzeichen) und gefolgt von einem Leerzeichen die Matrikelnummer
Verwendungszweck Zeile 2: Name, Vorname (sofern vom Auftraggeber abweichend)

Hinweis

Die Verarbeitung der Zahlungen erfolgt in einem teilweise automatisierten Verfahren. Bitte verwende unbedingt das angegebene Kassenzeichen und die Matrikelnummer in der ersten Zeile des Verwendungszwecks. Weitere Angaben, wie den Namen, gebe ggf. in Zeile 2 ein. Soweit Dein Banking-Programm ein Feld für Referenzen vorsieht, verwende dies bitte nicht und achten auf die Angabe des Kassenzeichens und der Matrikelnummer in der ersten Zeile des Verwendungszwecks. Ohne diese Angaben wird die Verarbeitung Ihrer Zahlungseingänge unnötig verzögert.

Wie bekomme ich meine Semestergebühr bei Nichtantritt des Studiums oder gescheitertem Immatrikulationsverfahren zurück?

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