Um Studierende mit anderen Bedarfen ein Gehör zu verschaffen, wurde im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) die Einsetzung einer oder eines Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen verankert (§ 69 BbgHG). Für Studierende an der Technischen Hochschule Brandenburg ist dies Steffi Haberland.
Zu den von mir betreuten Studierenden gehören Studierende mit Beeinträchtigungen und Studierende mit chronischen Erkrankungen. Hierzu zählen bspw. auch Studierende mit AD(H)S.
An unserer Hochschule werden einige Hilfestellungen für Studierende mit unterschiedlichen Bedarfen angeboten. Dazu gehören besondere Prüfungsbedingungen, Unterstützung in den Vorlesungen und Übungen, Sonderregelungen für die Betreuung oder der Online-Katalog der Hochschulbibliothek.
Für den Aufenthalt auf dem Campus der THB bieten wir eine unterstützende Infrastruktur. Dazu gehören beispielsweise Fahrstühle, Treppenlifte und andere Hilfsmittel. Mentoren unterstützen bei der Studiengestaltung - bei der zeitlichen Planung ebenso wie bei der inhaltlichen Ausrichtung. Weiterhin sind alle Haupteingänge mit flachen Pflaster miteinander verbunden, um gerade seh- und gehbeinträchtige Personen einen sichereren Aufenthalt und ein schnelleres Fortbewegen auf dem Campus zu ermöglichen.
Der Online-Katalog (OPAC) der Hochschulbibliothek ermöglicht es Studierenden den lokalen Bestand bequem von zu Hause aus zu recherchieren. Hier gelangen Sie direkt zu unserer Hochschulbibliothek.
Die Studien- und Prüfungsbedingungen werden durch Nachteilsausgleiche an die individuellen Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Diese helfen, direkte und indirekte Benachteiligungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu vermeiden. Ein Nachteilsausgleich bedeutet daher niemals eine Bevorzugung. Da der Leistungsanspruch nicht gemindert wird, dürfen sich Nachteilsausgleiche nicht auf die Bewertung von Prüfungsleistungen auswirken. Sie sind weder in Zeugnissen noch in Leistungsnachweisen zu dokumentieren.
Mögliche Nachteilsausgleiche sind u.a.
Nachteilsausgleiche werden schriftlich an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet. Betroffene Studierende können die Hilfe der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen bei der Antragstellung in Anspruch nehmen.
Im Antrag auf Nachteilsausgleich werden die für den Studierenden geeigneten Maßnahmen festgelegt. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist durch ein therapeutisches oder fachärztliches Gutachten oder den Schwerbehindertenausweis nachzuweisen.
Der vom Prüfungsausschuss genehmigte Nachteilsausgleich wird schriftlich festgehalten und kann bei Bedarf den Lehrenden vorgelegt werden (die Art der Beeinträchtigung wird nicht angegeben).
Bei Fragen zum Aufenthalt im Ausland (zum Beispiel Pflichtaufenthalt) und möglicher (finanzieller) Hilfen bitte mit Frau Strom vom Akademischen Auslandsamt Kontakt aufnehmen. Hier gelangen Sie direkt zu unserem Akademischen Auslandsamt
Auch das Studentenwerk Potsdam bietet einen Anlaufpunkt und Informationen für Studierende mit Behinderung.
Hier der Link zur Beratungsseite: Sozialberatung STW Potsdam
Über weitere Angebote, Förderprogramme und Beratungen informiere ich Sie gern persönlich. Selbstverständlich freue ich mich auch auf Ihre Anregungen und Hinweise.