An der THB werden die Studierenden zu allen Prüfungen automatisch angemeldet, die der Regelstudienplan vorsieht, bis diese erfolgreich abgelegt wurden. Ausgenommen sind hiervon 3. Versuche. Eine Teilnahme an einem dritten Versuch (innerhalb der Regelstudienzeit) ist nur dann möglich, wenn vorab, spätestens 14 Tage vor der Prüfung, das Formular „Prüfungsanmeldung“ ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht worden ist. Nach Ablauf der Regelstudienzeit gilt wieder die automatische Prüfungsanmeldung.
Fachbereich Informatik und Medien | pruefungsamt.fbi(at)th-brandenburg.de |
Fachbereich Technik | |
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Fachbereich Wirtschaft (berufsbegleitende BWL, TIME, DigMan und SecMan) | pruefungsamt.fbb(at)th-brandenburg.de |
Ein Rücktritt von Prüfungen ist durch Abmeldung möglich. Bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung ist hier das ausgefüllte Formular „Rücktritt“ beim Prüfungsamt per Email einzureichen.
Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit "nicht ausreichend /5,0" bewertet.
Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest und das ausgefüllte Formular "Rücktritt" bis spätestens zum dritten auf die Prüfung folgenden Werktag beim Prüfungsamt eingereicht werden.
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Diese Formulare werden beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht, per Email bitte als PDF-Format.
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Die Prüfungszeiträume sind hier zu finden.
Die Prüfungspläne sind hier zu finden.
Es gibt 2 Prüfungszeiträume, den Hauptprüfungszeitraum, am Ende jedes Semesters und den dazugehörigen Nachprüfungszeitraum, zu Beginn des Folgesemesters.
Die genauen Termine werden zu Beginn jedes Semesters bekanntgegeben.
Die Prüfungstermine werden auf der Webseite der THB unter Prüfungspläne veröffentlicht.
Die Prüfenden haben 4 Wochen Zeit, die Prüfungen zu bewerten. Danach stellen Sie die Ergebnisse online. Zu sehen sind diese im meinCampus-Portal und im Aushang vor dem Prüfungsamt.
Im meinCampus-Portal gibt es verschiedene Selbstbedienungsfunktionen. Unter anderem können Leistungsübersichten ausgedruckt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, über die Leistungsübersicht zu erfahren, zu welchen Prüfungen eine Anmeldung vorliegt und wann diese stattfinden. Ebenso kann überprüft werden, ob Rücktritte registriert und eingetragen sind sowie bei Wahlpflichtmodulen, ob die richtigen Fächer eingetragen wurden.
Folgende Vermerke können hinter den einzelnen Prüfungen auftauchen und haben folgende Bedeutungen:
BE - Bestanden
NB - Nicht bestanden
NE – nicht erschienen
++ - Bestanden
-- - Nicht bestanden
EN - Endgültig nicht bestanden
KR – Rücktritt aufgrund Krankheit
RR - Rücktritt
SoP - Sonderprüfungstermin
SG – Rücktritt aufgrund sonstiger Gründe
Eine Bestätigung über den Eingang des Rücktritts wird nicht versendet.
Es wird darum gebeten, die Abmeldung von den Prüfungen eigenständig im meinCampus-Portal zu überprüfen.
Ja, das ist möglich. Dafür ist das ausgefüllte Formular „Prüfungsanmeldung“ spätestens 14 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt einzureichen.
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Die Anmeldungen zu den Nachprüfungen erfolgen nach Eingang der Ergebnisse der Hauptprüfung. Bei einem Rücktritt von der Hauptprüfung erfolgt die automatische Anmeldung zu den Nachprüfungen.
Ein Fernbleiben von einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Diese Formulare sind hier zu finden.
Im Falle einer Krankheit muss das ärztliche Attest zusammen mit dem Rücktrittsformular bis spätestens zum dritten Tag nach der Prüfung beim zuständigen Prüfungsamt abgegeben werden. Dies ist als E-Mail-Anhang im PDF-Format einzureichen.
Bei Vorlage eines Attestes kann während der gesamten Zeit der Erkrankung nicht an Prüfungen teilgenommen werden.
Bescheinigt das Attest eine Erkrankung und nimmt der Studierende während dieser Zeit an einer Prüfung teil, so verliert das Attest seine Gültigkeit und das Prüfungsergebnis zählt.
Ein Freiversuch kann nur auf den 1. Versuch einer Prüfung beantragt werden. Dieser Versuch muss zwingend angetreten worden sein. Ausgeschlossen davon ist die Abschlussarbeit. Im Bachelor-Studium gibt es die Möglichkeit den Freiversuch für zwei und im Master-Studium für eine Prüfung zu beantragen. Es gibt zwei verschiedene Arten:
1. Für eine erstmals angetretene und nicht bestandene Prüfungsleistung. Die Antragsfrist beträgt spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
2. Auf Antrag des Studierenden kann eine bestandene Prüfungsleistung zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei zählt das bessere Ergebnis. Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der Antrag auf Freiversuch muss spätesten zwei Wochen vor dem Ablegen des 3. Versuches bzw. der Prüfungswiederholung (bei Notenverbesserung) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Im meinCampus-Portal gibt es verschiedene Selbstbedienungsfunktionen. Unter anderem können Leistungsübersichten ausgedruckt werden.
Die Studienverlaufsprognose ist beim zuständigen Prüfungsamt zu beantragen.
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Nachdem die Gutachter die Noten vom Kolloquium dem Prüfungsamt mitgeteilt haben, erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente. In der Regel nimmt dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch. Nach Fertigstellung werden die Dokumente postalisch vom Prüfungsamt an die im Campus Management hinterlegte Adresse versendet.
Bafög-Bezieher müssen einen Nachweis beim Bafög-Amt über ihren aktuellen Leistungsstand einreichen. Hierfür ist nur noch eine aktuelle Leistungsübersicht aus dem meinCampus-Portal notwendig, da diese Übersicht die erreichten ECTS-Leistungspunkte enthält:
Nachdem die Gutachter die Noten vom Kolloquium dem Prüfungsamt mitgeteilt haben, erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente. In der Regel nimmt dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch. Nach Fertigstellung werden die Dokumente postalisch vom Prüfungsamt an die im Campus Management hinterlegte Adresse versendet.
Die Abschlussarbeit gilt als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum Semesterende (28./29.02. bzw. 31.08.). Bei Wunsch einer früheren Exmatrikulation ist dies dem zuständigen Prüfungsamt im Antrag mitzuteilen. Eine Exmatrikulation kann frühestens mit dem Tag des Kolloquiums erfolgen.
Die Gutachter übermitteln dem Prüfungsamt die Ergebnisse des Kolloquiums und der Abschlussarbeit. Anschließend erfolgt die Eintragung der Noten im System, und das Ergebnis kann im meinCampus-Portal eingesehen werden.
Daraufhin werden das Zeugnis, die Urkunde, das Diploma Supplement, eine Leistungsübersicht sowie die Exmatrikulationsbescheinigung gedruckt und in den Unterschriften-Umlauf gegeben. Sobald die Dokumente aus dem Unterschriften-Umlauf zurück und gesiegelt sind, werden sie per Einwurf-Einschreiben an die im System hinterlegte Adresse versandt.
Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Spätestens zum Kolloquium.
Der Termin wird in Absprache mit dem Erst- und Zweitgutachter festgelegt.
Das Kolloquium muss innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Abgabe der Abschlussarbeit durchgeführt werden.
Das Bewertungsverfahren soll für Bachelorarbeiten vier Wochen, für Masterarbeiten sechs Wochen nicht überschreiten. Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss auf vorherigen Antrag beider Prüfenden eine Verlängerung des Bewertungsverfahrens um maximal vier Wochen gestatten.
Die Abschlussarbeit kann frühestens nach der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit abgeben werden.
Eine Übersicht über alle zu erbringenden Leistungen ist in der Studien- und Prüfungsordnung zu finden.
Die Bearbeitungszeit kann der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.
Bei Abschlussarbeiten ist ein Freiversuch nicht möglich.
Die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Anmeldung muss spätestens im unmittelbar folgenden Semester erfolgen.
Das Formular wird in Absprache mit dem Erstgutachter ausgefüllt. Nach der Unterschrift des Erstgutachters und der eigenen Unterschrift ist das ausgefüllte Formular entweder als E-Mail-Anhang oder im Original beim zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die Abschlussarbeit ist spätestens in dem Semester anzumelden, das unmittelbar an das Semester anschließt, in dem die Voraussetzungen zur Anmeldung zur Abschlussarbeit erfüllt wurden.
Die Anmeldung muss spätesten am letzten Tag des Semesters im zuständigen Prüfungsamt vorliegen. ( Wintersemester 28./ 29.02. , Sommersemester 31.08.)
Nein, es wird eine Kopie des Formulars vom zuständigen Prüfungsamt per Post zugesendet. Zudem kann die Anmeldung der Abschlussarbeit sowie der Abgabetermin im meinCampus-Portal eingesehen werden. Auf dem Formular sind ebenfalls das Start- und das späteste Abgabedatum der Abschlussarbeit vermerkt.
Wie bei jeder Prüfung muss die Krankheit innerhalb von drei Werktagen dem Prüfungsamt mit dem Formular Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und dem Krankenschein angezeigt werden. Die Unterschrift des Erstgutachters ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Bearbeitungszeit wird dann um die Tage der Krankheit verlängert. Der neue Abgabetermin kann dem meinCampus-Portal entnommen werden. Des Weiteren erfolgt ein schriftlicher Bescheid per Post.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag (Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit) der Studierenden die Bearbeitungszeit verlängern; der Antrag dazu ist schriftlich spätesten drei Wochen vor dem Abgabetermin zu stellen. Eine Stellungnahme des Erstgutachters ist dem Antrag beizufügen. Auf Antrag kann der zuständige Prüfungsausschuss eine Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungsfrist wegen nicht durch den Studierenden zu vertretener Umstände nicht eingehalten werden kann.
Der neue Abgabetermin kann dem meinCampus-Portal entnommen werden. Des Weiteren erfolgt ein schriftlicher Bescheid per Post.
Die Abschlussarbeit muss spätestens am Abgabetag (siehe Formular Anmeldung zur Abschlussarbeit) um 23:59 Uhr auf dem Server hochgeladen worden sein.
Nein, wenn alles korrekt durchgeführt wurde, erscheint im Dokumentenserver die Meldung „Das Dokument wurde erfolgreich gespeichert." (Opus)
Die Belegung der Wahlpflichtfächer erfolgt in den Fachbereichen. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Webseiten erhältlich:
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Fachbereich Wirtschaft |
Modulhandbücher befinden sich auf den Seiten der Fachbereiche:
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Anträge auf Anerkennung/Anrechnung sind zur Immatrikulation (gem. §3 Abs. 2 der ImmaO v. 07.11.2022) vollständig, spätestens 8 Wochen nach Aufnahme des Studiums einzureichen (gem.§10 Abs. 5 der RO-THB v. 12.10.2022). Anträge nach Ablauf der Frist werden nicht mehr berücksichtigt